Ihr Auto ist nach dem Unfall weniger wert — auch repariert. Das ist ein Anspruch.
Ein Fahrzeug mit dokumentiertem Unfallschaden erzielt am Markt einen geringeren Preis als ein unfallfreies — selbst wenn die Reparatur einwandfrei war. Diesen Verlust nennt man merkantile Wertminderung. Er entsteht allein durch die Vorgeschichte und ist bei unverschuldetem Unfall ein eigener Schadenposten.
Maßgeblich sind Alter und Laufleistung des Fahrzeugs, die Höhe des Schadens und die Art der betroffenen Bauteile. Je neuer das Fahrzeug und je gravierender der Schaden, desto höher fällt die Minderung aus. Wir prüfen das im Einzelfall und begründen das Ergebnis nachvollziehbar.
Wertminderung wird bei der Regulierung häufig nicht von selbst angeboten. Wer sie nicht beziffert und belegt, bekommt sie meist auch nicht ersetzt. Genau deshalb gehört sie in jedes Unfallgutachten — als eigener, begründeter Posten.
Was es kostet
Die Wertminderung weisen wir im Rahmen des Unfallgutachtens aus. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
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