Unverschuldet in einen Unfall geraten? Wir dokumentieren Ihren Schaden vollständig.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung vertritt deren Interessen — nicht Ihre. Ein eigenes Gutachten dokumentiert den Schaden neutral und wird zur Grundlage der Regulierung.
Wir erfassen den Reparaturweg und die Kosten, den Wiederbeschaffungs- und Restwert, die merkantile Wertminderung sowie die voraussichtliche Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen. Dazu kommt eine Fotodokumentation des Schadenbildes.
Bei Bagatellschäden bis etwa 750 Euro rechnen Versicherungen üblicherweise über einen Kostenvoranschlag ab. Darüber hinaus haben Sie regelmäßig Anspruch auf ein vollwertiges Gutachten. Ob Ihr Fall darunter fällt, klären wir im Erstgespräch — unverbindlich.
Was es kostet
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Für Sie entstehen dann keine Kosten.
Kostenlose Erstberatung — wir melden uns i. d. R. innerhalb von 2 Stunden
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Damit wir Ihren Fall besser einschätzen können
💡 Kostenlose Erstberatung
Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Sie zahlen nichts!
Ein Anruf genügt: Sofort-Termin, Vor-Ort-Service, direkte Abrechnung mit der Versicherung.